Informationen zur Bewilligung von rückengerechten Bürostühlen
durch den DRV (Deutsche Rentenversicherung Bund) sowie andere Träger
Regelungen zur staatlichen Bezuschussung für Bürostühle im Überblick
Die Rentenversicherung legt Wert auf den Grundsatz: „Rehabilitation vor Rente“, damit Sie Ihre Erwerbsfähigkeit auch nach einem Rücken-, Hüft oder Wirbelsäulenschaden nicht verlieren. Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick darüber, was Sie tun müssen, um eine der vielen Leistungen die der DRV und andere Träger zu diesem Zweck anbieten, zu erhalten.
Von wem kann ein Antrag gestellt werden?
Die Antragstellung kann durch diejenigen Versicherten erfolgen, denen die berufliche Rehabilitation und das benötigte Hilfsmittel dazu dienen, die Arbeitsfähigkeit und den Arbeitsplatz zu erhalten. Die Voraussetzung hierzu ist, dass der Grad der Behinderung (GdB) 50% oder 30% mit Gleichstellung beträgt.
Wie hoch ist die derzeitige Bezuschussung?
Ein Zuschuss wird gesundheitsfördernden Möbeln gewährt, die notwendig sind, damit Sie in der Lage sind, Ihre Arbeit auszuüben. Dies betrifft insbesondere Stühle (orthopädische Bürostühle, Arthodesenstühle), Stehpulte und Steh-Sitz-Tische.
Die Bezuschussung für einen orthopädischen Bürostuhl beträgt derzeit 435,- Euro – die für einen höhenverstellbaren Schreibtisch 1200,- Euro.
Wer trägt die Kosten?
Rentenversicherungen |
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Berufsgenossenschaft |
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Agentur für Arbeit |
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Hauptfürsorgestelle |
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Wichtig:
Der Antrag für einen Bürostuhl muss bei dem zuständigen Kostenträger gestellt werden, bevor der Stuhl angeschafft wird – andernfalls besteht kein Anspruch auf Bezuschussung! Stellen Sie zusätzlich vor der Antragstellung und insbesondere vor der Beschaffung des Stuhls bei Ihrem Arbeitgeber sicher, dass Sie diesen an Ihrem Arbeitsplatz nutzen dürfen. Ihr Arbeitgeber bestimmt, welche Arbeitsmittel in dessen Betrieb genutzt werden (dürfen) und ist nicht dazu verpflichtet, Ihren Antrag zu genehmigen. Zudem benötigen Sie gegebenenfalls eine Zustimmung durch den Sicherheitsingenieur und den Betriebsarzt.